Kulturgut-Ausfuhr

Beim Export historischer Münzen und Medaillen außerhalb der Europäischen Union ist laut tschechischer Gesetzgebung eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Gesetz Nr. 71/1994 Slg. über den Verkauf und Export von Kulturgütern sowie dem Gesetz Nr. 122/2000 Slg. über den Schutz musealer Sammlungen. Eine Ausfuhrgenehmigung ist für alle Münzen erforderlich, die älter als 50 Jahre sind – unabhängig von ihrem Wert. Ein Export ohne diese Genehmigung ist nicht legal und kann zu Problemen im Zollverfahren führen, einschließlich Zurückhaltung der Sendung oder Geldstrafe.

Den gesamten Ausfuhrprozess übernehmen wir für Sie – wir bereiten die Unterlagen vor, stellen den Antrag beim Kulturministerium und überwachen dessen Bearbeitung. Die Verwaltungsgebühr beträgt 500 CZK (ca. 20 EUR) pro Antrag (Position). Laut Gesetz hat die Behörde eine Frist von 30 Tagen für die Bearbeitung des Antrags, in der Praxis wird die Genehmigung jedoch häufig bereits innerhalb von zwei Wochen erteilt. So kann Ihre Sendung legal und ohne Komplikationen die Tschechische Republik verlassen.